Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter/Treuhänder anmelden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind beim Insolvenzverwalter /Treuhänder schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung und ihre Angaben sind jeweils in zwei Exemplaren einzureichen.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den Vordruck, der im Downloadbereich für Sie bereit steht.
Weitergehende Erläuterungen zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung finden Sie im Merkblatt, das ebenfalls im Downloadbereich bereit steht.
Forderungsanmeldung
Vordruck
PDF ~ 1,6 MB
Merkblatt
Vordruck
PDF ~ 1,7 MB
Pfändungsfreigrenzen zu § 850 c ZPO
PDF
Keine Kategorien vorhanden
Insolvenzbekanntmachungen.de
Auf Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
© 2010 - 2012 Hafner Aurich Rechtsanwälte
Sonnenplatz 3, 97941 Tauberbischofsheim