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Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter/Treuhänder anmelden.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind beim Insolvenzverwalter /Treuhänder schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung und ihre Angaben sind jeweils in zwei Exemplaren einzureichen.

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung den Vordruck, der im Downloadbereich für Sie bereit steht.

Weitergehende Erläuterungen zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung finden Sie im Merkblatt, das ebenfalls im Downloadbereich bereit steht.

Von A-Z

Forderungsanmeldung
Vordruck

PDF ~ 1,6 MB

Merkblatt
Vordruck

PDF ~ 1,7 MB

Pfändungsfreigrenzen zu § 850 c ZPO

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